Allgemeine Geschäftsbedingungen – VZG AG
Version: April 2021
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Verkehrszentrum Glarnerland AG (nachfolgend VZG AG genannt) gelten für sämtliche Kurse, Instruktionen, Fahrtrainings, Weiterbildungen und Veranstaltungen (nachfolgend «Kurse» genannt), welche die VZG AG in ihren Anlagen und auf ihrem Übungsgelände für Privatpersonen und Berufsleute (Einzelpersonen, Gruppen oder Firmen) durchführt.
2. Anmeldung, Leistung und Zahlung
Mit ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anmeldung akzeptieren alle Kursteilnehmenden die AGBs der VZG AG. Eine Anmeldung wird mit Versanddatum der Kurseinladung für die Kursteilnehmenden verbindlich. Für die vertragliche Leistung gilt die Beschreibung gemäss des jeweils aktuellen Angebotes.
3. Allgemeines
Um die Kursformalitäten zügig abwickeln zu können, müssen die Kursteilnehmenden pünktlich am Kursort erscheinen. Die Fahrzeuge der Kursteilnehmenden sollten zu Beginn des Kurses zumindest halb vollgetankt sein. Es muss darauf geachtet werden, dass keine losen Gegenstände im Kofferraum oder im Wageninneren liegen. Diese müssen vor Kursbeginn befestigt oder entfernt werden.
Der praktische Kursteil spielt sich hauptsächlich im Freien ab. Kursteilnehmende wählen deshalb die entsprechende sportliche und bequeme Kleidung (Hitze, Kälte, Wind, Nässe usw.). Es empfiehlt sich, eine wind- und wasserdichte Jacke mitzunehmen. Wer am Kurstag mit Flip-Flops, High Heels oder offenen Sandalen erscheint, kann nicht am Kurs teilnehmen.
Grundsätzlich absolvieren die Kursteilnehmenden die Kurse mit ihrem eigenen, bzw. mit einem mitgebrachten Fahrzeug. Kursteilnehmende, die mit verkehrsuntauglichen Fahrzeugen zu den Kursen erscheinen, dürfen den Kurs damit nicht absolvieren. Die Kurs-Zulassung muss aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
Vor allem durch Verdunstung in warmen Sommermonaten kann das bei den Übungen auf der Kurspiste verwendete Wasser Kalkflecken auf dem Fahrzeug hinterlassen. Diese sind jedoch unproblematisch. Die VZG AG lehnt jegliche Schadensersatzansprüche ab, es ist empfehlenswert, anschliessend durch eine Waschanlage zu fahren.
Das Mittagessen ist NICHT in den Kurskosten inbegriffen und ist individuell durch die Kursteilnehmenden selbst zu organisieren.
4. Teilnahmebedingungen
Im Interesse der persönlichen Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs beteiligten Personen sind die Kursteilnehmenden verpflichtet, sich während des gesamten Kurses, ins-besondere jedoch, während den fahrpraktischen Programmteilen unbedingt an die Anweisungen unserer Moderatorinnen und Moderatoren zu halten.
Bei groben Verstössen gegen diese Anweisungen oder gegen die allgemeinen Regeln des Strassenverkehrsgesetzes, die auch auf unserer gesamten Kursanlage gelten, können die entsprechenden Teilnehmenden vom Kurs ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kurskosten und ohne Bestätigung des teilabsolvierten Kurses. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, ist die Anzahl der Kursteilnehmenden beschränkt.
5. Versicherungen
Kaskoversicherung: Jeder Kursteilnehmende, der keine Vollkaskoversicherung hat, ist durch die Bezahlung der Kurskosten am Kurstag mit seinem mitgebrachten Fahrzeug auf dem Trainingsgelände automatisch vollkaskoversichert (Selbstbehalt: CHF 1’000.00 (eintausend)). Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 50’000.00 (fünfzigtausend) pro Fahrzeug und Kurs.
Haftpflichtversicherung: Die VZG AG hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Kursteilnehmende selbstverschuldet sind. Die eigene Haftpflichtversicherung ist Sache jedes Kursteilnehmers, resp. jeder Kursteilnehmerin.
6. Annullierungsbedingungen
Die Abmeldung eines Kurses muss schriftlich per Brief oder E-Mail oder gegebenenfalls mündlich per Anruf beim Sekretariat erfolgen.
Dabei ist die Bezahlung der Kurskosten wie folgt geregelt:
- Bei Abmeldung bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn werden die Kurskosten nicht verrechnet.
- Bei kurzfristiger Abmeldung (9 Arbeitstage und weniger) vor Kursbeginn wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.00 (einhundert) verrechnet.
- Bei Krankheit oder Unfall muss innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Arztzeugnis bei der VZG AG vorliegen, andernfalls werden die Kurskosten vollumfänglich verrechnet.
- Bei Nichterscheinen werden die Kurskosten vollumfänglich verrechnet.
Die VZG AG behält sich das Recht vor, Kurse aus technischen, sicherheits- oder witterungsbedingten Gründen zu annullieren. In diesem Fall werden alle angemeldeten Kursteilnehmenden an Ersatzkursdaten aufgeboten oder auf Verlangen die Kurskosten vollumfänglich zurückbezahlt.
7. Kursbestätigung
Die für die Erlangung des definitiven Führerausweises erforderliche WAB-Kursbestätigung erhält nur, wer das vollständige Kursprogramm, während der gesamten obligatorischen Kurszeit absolviert hat. Die Kurszeit geht von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr.
Die WAB-Kursbestätigung erhält nur, wer den WAB-Kurs vollständig bezahlt hat.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung berechtigen die Kursteilnehmenden die VZG AG, deren Personendaten im Rahmen ihrer Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden
9. Sonstiges
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Foto- und Filmaufnahmen auf der ganzen Anlage untersagt. Ausnahmen können nach vorheriger Absprache bewilligt werden. Die VZG AG behält sich das Recht vor, für eigene Zwecke Foto- und Filmaufnahmen zu realisieren oder anfertigen zu lassen und unentgeltlich in Print- und/oder elektronischen Medien sowie in Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der VZG AG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Glarus.